Der Tod eines geliebten Menschen ist immer ein schwerer Einschnitt im eigenen Leben. Die Jahre des Miteinanders kommen in Erinnerung und der Augenblick ist voller Schmerz. Manche Angehörige wollen in ihrer Trauer und häufig auch im Sinne der Verstorbenen etwas Gutes tun. Sie verzichten auf Blumen und Kränze und bitten stattdessen um Spenden für die Evangelische Gemeinschaftsstiftung Bocholt.
Wir sind Ihnen sehr zu Dank verpflichtet, wenn auch Sie sich in dieser schweren Zeit dazu entschließen, unsere Arbeit zu unterstützen. Mit Ihrem Spendenaufruf setzen Sie ein Zeichen für das Leben und für die Zukunft.
Was sollte ich als Angehöriger tun? Wichtig: Bitte informieren Sie uns vorab über Ihren geplanten Spendenaufruf per Brief, Fax oder E-Mail. So können wir die Kondolenzspende entsprechend zuordnen und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.
Wenn Sie um eine Spende für die Evangelische Gemeinschaftsstiftung Bocholt bitten möchten, sollte sich in der Todesanzeige oder dem Trauerbrief ein Hinweis finden, dass die Evangelische Gemeinschaftsstiftung Bocholt nach dem Willen des Verstorbenen oder seiner Angehörigen bedacht werden soll.
Zum Beispiel: Wir bitten im Sinne des Verstorbenen um ein Spende für die Ev. Gemeinschaftsstiftung Bocholt auf das Konto DE06 428 500 35 0000 156 422 bei der Stadtsparkasse Bocholt, BIC-Code: WELADED1BOH, Stichwort: Trauerfall (Vor- und Zuname).
Wie erfahre ich als Angehöriger, wer gespendet hat?
Als Angehörige erhalten Sie von uns etwa einen Monat nach dem Spendenaufruf eine Liste der Spender mit der Gesamtsumme der Zuwendungen, die unter dem angegebenen Kennwort bei uns eingegangen sind. Die Höhe der Einzelbeträge dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergeben (§28 Abs.1 Nr.2 Bundesdatenschutzgesetz)
Werden Spendenquittungen ausgestellt?
Alle Kondolenzspender erhalten direkt von der Ev. Gemeinschaftstiftung Bocholt eine Zuwendungsbestätigung, sofern auf dem Überweisungsträger die vollständige Anschrift des Spenders angegeben wurde. Ohne vollständige Adresse ist die Ausstellung leider nicht möglich.
Geldzuwendungen an die Evangelische Gemeinschaftsstiftung Bocholt sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, da die Stiftung vom Finanzamt Borken als gemeinnützig anerkannt ist.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie können hier der Verwendung von Cookies zustimmen bzw. die Art der verwendeten Cookies anpassen. Cookie EinstellungenAnnehmen
Privacy & Cookies Policy
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren.Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen.Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert.Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren.Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.
Notwendige Cookies sind für das reibungslose Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.